Unterrichtsbedingungen:

Schulordnung der „fmwe e.V.“ (gültig ab 01.09.2021)

01) Die Anmeldung kann jederzeit schriftlich bei den Geschäftsstellen der Musikschule erfolgen. Der Beginn des Unterrichts – und der Unterrichtstermin richtet sich nach den Möglichkeiten der Musikschule, und werden von der Schulleitung festgesetzt.

02) Ordentliche Kündigungen sind schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Halbjahres 28.(29.) Februar und zum 31.August eines jeden Jahres möglich. Außerordentliche Kündigungen sind aus wichtigen Gründen (z.Bsp. längerfristige Erkrankung) möglich, und sind der Schulleitung unter Angabe der Kündigungsgründe mitzuteilen.

03) Die Musikschule kann das Unterrichtsverhältnis von sich aus lösen.

04) Das Rechnungsjahr der Musikschule ist das Kalenderjahr.

05) Der Unterricht wird in den Geschäftsstellen bzw. Nebenstellen der Musikschule erteilt. Durch Kooperationen mit Kommunen, Schulen, Vereinen und Kindertagesstätten kann der Unterricht ebenso in den dafür zur Verfügung gestellten öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden. Nach Vereinbarung kann der Unterricht auch als Hausbesuch erteilt werden.

06) Es besteht Anspruch auf 19 garantierte Unterrichtstage innerhalb eines Halbjahres bzw. 38 Unterrichtstage innerhalb eines Schuljahres. Die Unterrichtsgebühren werden monatlich als 1/12 der Jahresgebühr im SEPA Lastschriftverfahren gebucht. Die Jahresgebühr ergibt sich auf Berechnungsgrundlage der garantierten 38 Jahreswochenstunden.

07) Die Höhe der Unterrichtsgebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. Auf Antrag können die Gebühren – gemäß Staffelung des Jahresbruttoeinkommens – bis zu 50% ermäßigt werden.

08) Während der Ferien sowie an gesetzlichen und arbeitsfreien kirchlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Musikschule legt zu Beginn des Schuljahres unter Berücksichtigung der garantierten 38 Wochenstunden einen individuellen Jahres – und Ferienplan fest. Die unterrichtsfreien Zeiten sind i.d.R. konform zur jeweiligen Ferienverordnung für allgemeinbildende Schulen des Landes Niedersachsen.

09) Es besteht kein Anspruch auf nachträgliche Erteilung ausgefallener Unterrichtsstunden, wenn der Grund für den Ausfall in der Person des Schülers liegt, oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. In diesen Fällen kann auch keine Kürzung der Unterrichtsgebühren erfolgen. Bei längerer Erkrankung (mindestens 4 Wochen) wird der Schüler auf schriftlichen Antrag beurlaubt. 10) Bei Verhinderung der Lehrkraft wird der ausgefallene Unterricht nach terminlicher Vereinbarung während der unterrichtsfreien Zeiten nacherteilt.

11) Kann aufgrund höherer Gewalt oder auf behördlicher Anordnung kein Präsenzunterricht erteilt werden, wird der gebührenpflichtige Unterricht durch ein internetbasiertes, digitales Angebot in Form von Videokonferenzen, Audio/Videoaufzeichnungen oder vergleichbaren technischen Verfahren ersetzt. Die Regelung unter Punkt 9 bleiben davon unberührt.

12) Der Präsenzunterricht kann auf Antrag der Schülerin/des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten in begründeten Fällen als alternatives Angebot (s. Punkt: ) erteilt bzw. ergänzt werden.

13) Veranstaltungen, Bild – und Tonaufzeichnungen: Die Musikschule ist berechtigt, im Unterricht und in ihren übrigen Veranstaltungen Bild – und Tonaufzeichnungen herzustellen, und für ihren Eigenbedarf sowie ihre Selbstdarstellung und für Presseartikel zu verwenden. Eine Vergütungspflicht besteht nicht. Dies gilt auch für Bild – und Tonaufzeichnungen der Medien.

14) Beim Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die Gesundheitsbestimmungen für die allgemeinbildende Schulen.

15) Für Unfälle außerhalb der Unterrichtsräume haftet der Schüler/ges. Vertreter. Die von der Musikschule zur Verfügung gestellten Instrumente, Sachgüter und Lehrmittel sind von den Schülern pfleglich zu behandeln. Eine Aufsicht der Schüler besteht nur während des Unterrichts.

16) Datenschutz: Die von der Musikschule erforderlichen – und erhobenen Daten werden werden ausschließlich für interne – und verwaltungstechnische Zwecke benötigt. Nach Beendigung des Unterrichtsverhältnisses werden Ihre Daten gelöscht.